Speisewirtschaft Rusche liefert verzehrfertige Frischemenüs ausschließlich zu nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ausschließlich in das Liefergebiet von der Speisewirtschaft Rusche. Dieses kann bei der Speisewirtschaft Rusche erfragt werden. Die Lieferung erfolgt über die Speisewirtschaft Rusche oder über einen von Speisewirtschaft Rusche beauftragten Zulieferer. Zur gesicherten Einhaltung der Temperaturkette werden entsprechend Temperaturen während des Auslieferungsprozesses überwacht
Die Speisewirtschaft Rusche verwendet Frischeprodukte und muss sich aus diesen Gründen gewisse Änderungen bei der Menüzusammenstellung vorbehalten.
Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, welche die Speisewirtschaft Rusche nicht zu vertreten hat, so ist die Speisewirtschaft Rusche zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und die Speisewirtschaft Rusche dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik, wesentliche Störungen im Straßenverkehr und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko der Speisewirtschaft Rusche zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit unterrichtet. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind.
Die Frischemenüs sind ausschließlich für den sofortigen Verzehr bestimmt. Die Verpackung ist lebensmittelgeeignet und für den entsprechenden Transport funktionstüchtig. Bei Übergabe an den Kunden werden jeweilige Leihwarmhaltebehältnisse dem Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich im sorgfältigen Umgang mit den zur Leihe überlassenen Gegenständen. Bei Nichtbezug von Leistungen sind die Leihgegenstände unverzüglich und in einem ordnungsgemäßen sowie sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Beschädigung der Leihgegenstände werden die Kosten für entsprechende Neuanschaffungen in Rechnung gestellt.
3. Bestellungen
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
Die Bestellungen können per Internet, Telefon, Telefax, Internet, App oder mittels Bestellformular per Post oder durch Mitgabe an einen unserer Servicemitarbeiter durchgeführt werden.
Bei telefonischen Bestellungen steht Ihnen die Kundenberatung Montags bis Freitag von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr zur Verfügung (Ausnahme: bundeseinheitliche Feiertage)
Mindestabnahme: die Mindestabnahmenmenge beträgt 1 Frischemenü, welches aus den aktuellen Menüplänen gewählt werden kann. Der Mindestbestellwert gilt inklusive der zur Zeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ein Auftrag gilt mit der elektronischen Erfassung im Bestellsystem als angenommen. Mit der Bestellung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil an.
4. Lieferkosten
Sofern nichts anderes vereinbart sind die ausgewiesenen Menüpreise inklusive Lieferung.
5. Preise
Unsere Preise sind unverbindliche Endpreise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen, im Speiseplan ausgewiesenen Preise. Die ausgegebenen Mahlzeiten werden monatlich in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzüge fällig. Mahlzeiten, die nicht rechtzeitig (Ziff. 2) abbestellt wurden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Die Speisewirtschaft Rusche behält sich vor, von dem Vertrag zurück zu treten und die Ausgabe von Mahlzeiten an den Kunden einzustellen, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wurde.
6. Zahlung
Die Bezahlung der Menüs erfolgt auf Rechnung im monatlichen Turnus. Abweichende Regelungen wie Änderung des Abrechnungsturnus, Barzahlung, Überweisung oder Lastschrifteinzug bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Speisewirtschaft Rusche.
Bei Zahlungsart Lastschrift hat Speisewirtschaft Rusche das Recht, im Falle einer Rücklastschrift die entstandenen Gebühren (z.B. Bankgebühren) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR pro Lastschrift dem Kunden in Rechnungen zustellen. Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag (rückständige Zahlung) inkl. Gebühren umgehend auf ein Konto von Speisewirtschaft Rusche zu überweisen.
Rechnungen sind generell sofort und ohne Abzug nach Rechnungsdatum fällig.
Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, wenn als privater Verbraucher bestellt wurde und 8% wenn als Unternehmer bestellt wurde, berechnet. Auch ohne Mahnung kommt man nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens in Zahlungsverzug, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang eine Rechnung bezahlt wird.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
Rechnungen sind sorgfältig und mindestens 6 Monate nach Rechnungsdatum aufzubewahren. Sie dienen u. a. als Zahlungsnachweis. Bei Barzahlung ist darauf zu achten, dass vom Servicemitarbeiter der Empfang des Bargeldes mit Unterschrift, Name in Druckschrift und Datum bestätigt wird.
7. Gewährleistung
Für mangelhafte Ware leistet Speisewirtschaft Rusche entweder kostenlosen Ersatz oder erstattet einen Teil oder im Einzelfall den gesamten Kaufpreises an den Kunden.
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Zugang der Ware beim Kunden in Schriftform (E-Mail, Fax, Brief) reklamiert werden. Bei offensichtlichen Transportschäden muss eine Mitteilung an den Servicemitarbeiter und uns ergehen. Beanstandungen der Menüs können nur am Tag der Lieferung bis 13.30 Uhr geltend gemacht werden.
Die Speisewirtschaft Rusche haftet nicht für Schäden an abgestellten Kraftfahrzeugen und Schäden durch Dienstleistungen Dritter, welche die Speisewirtschaft Rusche im Namen und im Auftrag des Auftraggebers arrangiert.
Die Speisewirtschaft Rusche haftet nicht für Schäden an abgestellten Kraftfahrzeugen und Schäden durch Dienstleistungen Dritter, welche die Speisewirtschaft Rusche im Namen und im Auftrag des Auftraggebers arrangiert.
Eine verspätete Lieferung berechtigt den Kunden nicht zum Schadensersatz, Rückgabe oder Kaufpreisminderung.
Der Auftraggeber haftet gegenüber der Speisewirtschaft Rusche für alle Schäden und Verluste an geliehenen Gegenständen (Geschirr, Bestecke, Gläser usw.), ohne sich auf Nichtverschulden oder höhere Gewalt berufen zu können. Sind der Speisewirtschaft Rusche diesbezügliche Schäden entstanden und befindet sich der Auftraggeber mit der Schadensregulierung in Verzug, so ist die Speisewirtschaft Rusche berechtigt, den Schaden auf Kosten des Auftraggebers beheben zu lassen. Fehlmengen, Glas- und Geschirrbruch und Beschädigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
8. Haftungsbegrenzung
Die Haftung von Speisewirtschaft Rusche für Schäden aus dieser Vertragsbeziehung ist begrenzt auf den Wert der bestellten Ware, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Speisewirtschaft Rusche vor.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung der Speisewirtschaft Rusche zur Leistung von Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber begrenzt auf 1 Mio. Euro pauschal je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden.
9. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da die bestellte Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit schnell verderben kann.
10. Datenschutz
Für die Geschäftsabwicklung ist es notwendig, dass wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, speichern, verarbeiten und nutzen, damit wir Ihre Bestellung ordnungsgemäß abwickeln und Sie angemessen informieren können. Selbstverständlich beachten wir hierbei das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Im Rahmen der Zahlungsabwicklung werden die Kundendaten verschlüsselt an ein Bankunternehmen weitergeleitet. Eine Weitergabe der Daten an andere Dritte zu allgemeinen Werbezwecken oder der Markt- und Meinungsforschung ist ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens in Bad Freienwalde.
12. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmunen nicht berührt und der Vertrag und diese AGB bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam.